Dietikon, Samstag, 23. Mai 2009
Die EGL Grid AG, Eigentümerin und Betreiberin eines Höchstspannungsnetzes in der Schweiz, macht von ihrem Recht Gebrauch, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung der ElCom betreffend "Kosten und Tarife für die Netznutzung Netzebene 1 und Systemdienstleistungen" einzureichen. Sie ist der Überzeugung, dass der über Jahre korrekt und transparent deklarierte Wert ihrer Anlagen durch diese Verfügung zu Unrecht vermindert wird. Eine derartige Wertverminderung kann die EGL Grid AG nicht hinnehmen.

